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Das RAL-Gütezeichen wird in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung ab 2014 zusätzliche Informationen über das Verkehrszeichen zur Verfügung stellen. Die bekannte Perforation mit Kennziffer, Quartal und Herstelljahr bleibt dabei bestehen. Erweitert wird die Siegelmarke um eine zusätzliche Angabe zur angenommenen Nutzungsdauer des Verkehrszeichens.
Dabei handelt es sich nicht um die Angabe eines Gewährleistungszeitraums, sondern es wird vielmehr eine Information aus der Produktzulassung der Reflexfolienhersteller aufgegriffen, die diese im Zuge des CE-Zertifizierungsprozesses angeben müssen.
Des Weiteren kann durch die entsprechende Lochung direkt die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden. Dies war bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie und deren CE-Kennzeichnung auf der Vorderseite möglich.
Die zusätzlichen Angaben sollen eine Hilfestellung für den Anwender sein, um die erforderlichen Aufgaben der Verkehrsschau und in der Bestandpflege der Verkehrszeichen wahrzunehmen. Für deren Durchführung wird auf die FGSV-Regelwerke zur Durchführung von Verkehrsschauen und der Qualitätssicherung von dauerhaft verwendeten Verkehrsschildern sowie der Inventarisierung der Beschilderung und Markierung an Straßen verwiesen: - Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (M DV, Ausgabe 2013, FGSV-Nr. 389)
- Merkblatt zur Qualitätssicherung von dauerhaft verwendeten Verkehrsschildern (M QVS, Ausgabe 2008, FGSV-Nr. 309)
- Hinweisen für die Inventarisierung der Beschilderung und Markierung an Straßen (Ausgabe 1995, FGSV-Nr. 347)
Inhaltsangaben zu den Regelwerken finden Sie auf den Seiten des FGSV-Verlages.
Den Download dieser aktuellen Information als PDF finden Sie hier.
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