 |
1. Reflexfolie
2. Bildträger
3. Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmittel
 - Bild kann per Klick vergrößert werden
Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) freigegebene Materialien/Materialkombinationen verwendet werden, die vorderseitig eine entsprechende Kennzeichnung tragen.
Die Freigabe gilt nur für die bei der Prüfung verwendeten Trägermaterialien (Aluminiumbleche).
Die Aufsichtfarben müssen der DIN 6171-1 Tabelle 4 entsprechen. Farbe und Retroreflexion sollen ein gleichmäßiges Erscheinungsbild aufweisen. Die spezifischen Rückstrahlwerte RA im Neuzustand werden in DIN 67520 definiert (DIN 67520:2008-11; Diese fasst unter Gebrauch der neuen Begriffe die DIN 67520 Teil 1, 2 und 4, sowie PAS 1038 und PAS 1060 zusammen.)
Die Güteanforderungen an Standard-Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderung der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrszeichen e.V. in Hagen sind zu beachten und zu erfüllen.
Reflexfolien werden aufgrund ihrer lichttechnischen Eigenschaften in drei Reflexions-Klassen (RA1, RA2 und RA3) eingeteilt. Diese sind charakteristisch für die Anforderungen an den spezifischen Rückstrahlwert (RA), der maßgebend für die Wahl der Reflexfolie ist.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Konstruktion wird der Reflexfolien-Aufbau (Aufbau A, Aufbau B und Aufbau C) unterschieden.
 - Bilder können per Klick vergrößert werden


Die Klasse RA1 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau A.
Die Klasse RA2 umfasst Ausführungsarten basierend auf den Reflexfolien-Aufbauten B und C.
Die Klasse RA3 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau C.
Das Material besteht aus den Aluminiumlegierungen EN AW-3005, EN AW-5251 oder EN AW-5754. Die Zugfestigkeit der Bleche für flache und profilverstärkte Schilder beträgt mindestens 200 N/mm2, für randverformte Schilder 155 N/mm2.
Die Rückseite der Schilder ist nach Güteanforderungen an Standard-Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderung grau (Grau B) zu lackieren.
Formen der VZ |
|
Größen der VZ |
Mindestblechdicken (mm) |
| (mm) |
(m²) |
flache VZ |
VZ randverformt oder abgekantet |
VZ profilverstärkt oder in Rohrrahmen |
| Ronden |
Ø |
≤ 750 ≤ 1050 |
|
2,0 3,0 |
1,75 2,0 |
2,0 2,0 |
| Achtecke |
H |
≤ 750 ≤ 1050 |
|
2,0 3,0 |
1,75 2,0 |
2,0 2,0 |
| Dreiecke |
SL |
≤ 900 900 < SL ≤ 1260 |
|
2,0 3,0 |
1,75 2,0 |
2,0 2,0 |
Pfeilweg- weiser, Wegweiser |
H |
≤ 350 350 < H ≤ 500 > 500 |
F ≤ 1,0 F > 1,0 |
2,0 2,0 3,0 |
1,75 2,0 3,0 |
2,0 2,0 3,0 |
| Rechtecke |
SL |
≤ 1050 1050 < SL ≤ 2000 > 2000 |
F ≤ 0,55 0,55 < F ≤ 1,1 F > 1,1 |
2,0 2,0 3,0 |
1,75 2,0 3,0 |
2,0 2,0 3,0 |
| Quadrate |
H |
≤ 840 840 < SL ≤ 1000 > 1000 |
|
2,0 3,0 3,0 |
1,75 2,0 3,0 |
2,0 2,0 3,0 |
Ø = Durchmesser, SL = Seitenlänge, H = Höhe.
Für Blechdicken der Verkehrszeichen nach obiger Tabelle werden nur Plustoleranzen zugelassen.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt mit Rohrpfosten aus Stahl- oder Aluminiumrohren. Für Rohrrahmen sind Stahlrohre zu verwenden.
Rohrpfosten und Rohrrahmen einschließlich Befestigungsmittel sind nach IVZ-Norm herzustellen. Die Pfosten sind oben mit einer Kunststoffkappe wasserdicht zu verschließen. Um die Pfosten verdrehsicher einbauen zu können, sind am unteren Ende zwei Bohrungen anzubringen, durch die ein 12 mm Queranker mit einer Länge von 200 mm durchzuführen ist. Der Queranker ist Bestandteil des Pfostens bzw. Rohrrahmens.
|
 |