Industrieverband Verkehrszeichen e.V. |
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Kennzeichnung RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen mit Kennzeichnung
Das Gütezeichen wird mit fünf zusätzlichen Ziffern gekennzeichnet, welche die Herkunft des Verkehrszeichens erkennen lassen.
Als Kennzeichen des Gütezeichenbenutzers gilt die ihm verliehene zweistellige Kennziffer, für Quartal und Jahr ist eine dreizifferige Zahl angegeben, deren erste Ziffer für das Quartal steht.
Diese Kennzeichnung ist in das weiße Feld oberhalb des RAL-Logos einperforiert.
Die Kennziffern sind in den Detailangaben im Mitgliederverzeichnis aufgeführt.
Bis 2007 wurde das Gütezeichen in der unten dargestellten Form eingesetzt. Die Umstellung auf neue Gestaltungsvorgaben des RAL erfolgte ab 2008.
Die Kennzeichnung ist hier in das weiße Feld oberhalb des roten Dreiecks einperforiert. Gütesicherung durch Rückverfolgbarkeit
Für die Zeichen 205 und 250 wurde eine erweiterte Kennzeichnung definiert, die es erlaubt nachzuvollziehen, ob diese Zeichen durch das spätere Anbringen eines Sinnbildes modifiziert worden sind. Häufig konnte beobachtet werden, dass solche Modifizierungen nicht mehr von Firmen mit güteüberwachter Produktion und auch nicht mit zugelassenen Materialien und nicht mit amtlichen Sinnbildern ausgeführt wurden.
Die erweiterte Kennzeichnung für diese Zeichen besteht darin, dass zusätzlich zu der bekannten Perforation des Gütezeichens mit Kennziffer, Quartal und Herstelljahr die Zeichennummer 205 oder 250 eingeprägt wird.
Damit kann nachgewiesen werden, ob ein Zeichen 205 oder 250 von Dritten verändert wurde, nachdem es das Werk des zertifizierten Herstellers verlassen hat. Alle übrigen Bildnummern der Ronden oder Dreiecke mit rotem Rand, die durch einen Gütezeichen-Hersteller gefertigt wurden, haben keine zusätzliche Kennzeichnung im Gütezeichen.
Beispiel für das Zeichen 205: |
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