IVSt Industrieverband Straßenausstattung e.V.
IVSt Industrieverband Straßenausstattung e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen
   
 
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Herzlich willkommen


Bild: Verkehrszeichen Spielstraße

auf der Website der Fachabteilung Verkehrszeichen im IVSt!

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über

  • Verkehrszeichen und deren vorgeschriebene Konformitätssicherung
  • Herstellfirmen und deren Zulassungen
  • Ausführungsarten von Verkehrszeichen
  • Aufstellweisen von Verkehrszeichen
  • die lichttechnische Anwendung der Bauarten
  • die Organisation und den Aufbau der RAL-Gütesicherung

Wir informieren Sie über die aktuelle Entwicklung von Normen, technischen Spezifikationen, Gesetzesvorlagen sowie über fachspezifische Veranstaltungen.

Die Eingabe von Benutzername und Passwort ist Mitgliedern vorbehalten. Mitglieder kommen hier zum internen Kommunikationsbereich.

 

Haben Sie weitergehende Fragen, nehmen Sie bitte mit uns direkt Kontakt auf.

 

Ihr Team in der Fachabteilung Verkehrszeichen im IVSt

 

Aktuelle Information


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Gütesicherung für temporäre Verkehrszeichen


 

Das Autorisierungssiegel - Kennzeichen für temporäre Verkehrszeichen

Das Autorisierungssiegel für temporäre Verkehrszeichen wird zusätzlich zum RAL-Gütezeichen angebracht. Es steht für die gütegesicherte Überarbeitung von temporär aufgestellten Verkehrszeichen durch dafür zugelassene Unternehmen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
 

Weitere Informationen und eine Liste der zugelassenen Firmen finden Sie im Menü GVZ unter 'autorisierte Verarbeiter'.

 

 

 

 

 

 

 

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Verkehrszeichen nach der Bauproduktenrichtlinie


 

Die Koexistenzphase für die CE-Kennzeichnung von ortsfesten vertikalen Verkehrszeichen ist abgelaufen!

Seit dem 01.01.2013 ist die CE-Kennzeichnung von ortsfesten vertikalen Verkehrszeichen nach dem Mandat M111 der europäischen Kommission in Verbindung mit der Bauproduktenrichtlinie  verbindlich anzubringen. Die Koexistenzphase, in der die Kennzeichnung noch nicht verpflichtend war, ist abgelaufen.
Die DIN EN 12899-1:2008-02 beschreibt die Anforderungen an die mandatierten Eigenschaften und den Umfang der Kennzeichnung. Ein eigenes CE-Zeichen müssen retroreflektierende Folien, Aufstellvorrichtungen sowie das Verkehrszeichen entweder einzeln als Lagerware oder als Bausatz einschließlich Befestigungsteilen und Aufstellvorrichtung aufweisen.

 

Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen
 

Mit den Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011, (TLP VZ) werden die Anforderungen der europäischen Norm sowie weitere nationale Vorgaben umgesetzt. Diese wurde durch das BMVBS mit dem ARS Nr. 9/2011 von 21.07.2011 eingeführt.
Die TLP VZ treffen dort wo erforderlich die Klassenauswahl für die mandatierten Eigenschaften aus der DIN EN 12899-1, die für Deutschland gültig ist. Des Weiteren legen sie Anforderungen für nationale Vorschriften und Gesetzte fest, die nicht zum Geltungsbereich der europäischen Norm gehören bzw. die sich auf freiwillige Eigenschaften aus der europäischen Norm erstrecken, die wiederum nicht durch das CE-Kennzeichen dokumentiert werden. Im Einklang mit der VwV-StVO wird für den Nachweis der Einhaltung freiwilliger europäischer sowie nationaler Anforderungen ein anerkanntes Qualitätskennzeichen wie das RAL-Gütezeichen zusätzlich gefordert.

 

Weitere Informationen

 

Ausführliche Informationen zu Grundlagen, Zertifizierungsverfahren, Kennzeichnung und Beispiele für die Beschaffung finden Sie zum Download im Menü Mitteilungen unter 'Aktueller Kommentar'.

 

 

 

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Sicherheit ist sichtbar


Unter diesem Motto steht die Kampagne zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fachabteilung Verkehrszeichen des IVSt e.V..

 

Das Leitthema, das in der gleichlautenden Broschüre behandelt wird, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Menschen altern
  • Schilder altern
  • Schilder bringen Sicherheit – aber nur gute Schilder.

In der Broschüre wird eindrucksvoll dargestellt, dass der Anteil älterer Mitbürger bei den Autofahrern wächst, eben diese Altersgruppe aber aufgrund nachlassender Sehfähigkeit besonders auf eine korrekte und leistungsfähige Beschilderung und Wegweisung angewiesen ist.

Es ist nun Aufgabe aller Verantwortlichen – der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden und der Polizei – zu erkennen, wie wichtig eine kontinuierliche Überprüfung des Schilderbestandes ist. 

 

Die Broschüre kann bei unseren Mitgliedswerken (siehe Menü Mitglieder) oder in unserer Geschäftsstelle bezogen werden: IVSt e.V., FA Verkehrszeichen, Steinhausstraße 79, 58099 Hagen; E-Mail: verkehrszeichen@Spamschutz.ivst.de.

 

Besuchen Sie uns auf der Internet-Seite www.sicherheit-ist-sichtbar.de.

 

Als Kooperationspartner konnten wir den Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) gewinnen.