Eine Information der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen e.V.
Unter der Bauproduktenrichtlinie mandatierte Produkte dürfen im europäischen Wirtschaftsraum nach Einführung der harmonisierten europäischen Norm ohne CE-Kennzeichnung nicht in Verkehr gebracht werden.
Die DIN EN 12899-1:2008-02 wurde im Bundesanzeiger Nr. 42 vom 18.03.2009 veröffentlicht. Damit ist die Norm in Deutschland verfügbar und die Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen können mit dem CE-Zeichen versehen werden, wenn der Hersteller die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
Ausführliche Informationen zu Grundlagen, Zertifizierungsverfahren, Kennzeichnung und Beispiele für die Beschaffung finden Sie zum Download im Menü Mitteilungen unter 'Aktueller Kommentar'.